In diesem Text geht es um den Anwalt für Familienrecht. Dieser kümmert sich um alle Rechtsangelegenheiten in der Familie. Ein häufiger Grund für den Kontakt mit dem Anwalt in der Familie ist die Scheidung. In der heutigen Zeit werden viele Ehen geschieden. Wo früher die Scheidung noch ein schlechtes Bild auf die Person brachte, wird es heute als normal angesehen. Menschen verändern sich mit der Zeit und dies führt dazu, dass sie andere Interessen entwickeln, was dann zu Konflikten führen kann. Dann ist die Scheidung unausweichlich.
Dabei kann die Scheidung nur von einem Richter erfolgen. Die noch Eheleute müssen sich dann von einem Anwalt für Familienrecht, wie beispielsweise einem von der Dr. Strecker & Hane GbR, vertreten lassen. Mit der eigentlichen Scheidung ist das Thema allerdings in den meisten Fällen noch nicht vorbei. Oft entstehen noch Unterhaltsansprüche gegenüber demjenigen, der das meiste Geld verdient. Kinder erhalten ebenfalls Unterhalt, da sie noch nicht für ihren Unterhalt selbst sorgen können. In den meisten Fällen erhalten die Kinder solange Unterhalt, bis sie die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Wie finde ich den richtigen Anwalt?
In den meisten Fällen reicht eine Suche im Internet vollkommen aus. Durch die Eingabe bei einer Suchmaschine werden sämtliche Anwälte in der näheren Umgebung angezeigt. Die dazugehörigen Bewertungen zeigen sofort auf, ob der Anwalt gute Arbeit verrichtet.
Hat sich der Betroffene dann für einen Anwalt entschieden, so ist es hilfreich alles schriftlich festzuhalten. So wird vermieden, dass irgendetwas vergessen wird. Einfach so zu dem Anwalt zu gehen, ohne sich vorzubereiten ist nicht zu empfehlen, da ansonsten nicht ausgeschlossen werden kann, dass vielleicht ein wichtiges Detail fehlt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass Familienangelegenheiten durch einen Mediator vermittelt werden. Dieser vermittelt zwischen beiden Parteien, sodass es nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Dies gilt allerdings nicht für die Scheidung. Diese kann wie oben bereits erwähnt nur von einem Richter durchgeführt werden.
Wie läuft es mit der Kostenübernahme?
Die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren muss der Betroffene selbst bezahlen. Es sei denn, er hat im Vorfeld bereits eine Versicherung abgeschlossen. Der Fall muss der Versicherung dann genau erklärt werden. Diese entscheidet nach vorheriger Prüfung dann, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.
Liegt keine Versicherung vor, kann der Betroffene immer noch einen Antrag beim Amtsgericht stellen, sodass die Kosten von Steuergeldern bezahlt werden. Der Antrag kann nämlich dann gestellt werden, wenn der Betroffene über nicht genügend finanzielle Mittel verfügt. Der Betroffene muss dann aber eine Zeit lang nachweisen, ob er nicht doch zahlungsfähig ist.
Es ist wichtig, dass jeder das Recht hat auch sein Recht durchzusetzen. Dieses darf nicht vom Geld abhängig sein.