Probleme innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Eigentumswohnungen haben einen doppelten Charakter. Der Eigentümer ist nicht Eigentümer der ganzen Immobilie. Er hat lediglich einen Miteigentumsanteil, der einen Bruchteil des gesamten Eigentums ausmacht. Dieser Miteigentumsanteil ist in der Regel mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder sonstigen Räumen (Keller, Geschäftsräume, Garagen oder Stellplätze) verbunden. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist das Verhältnis der Teileigentümer untereinander geregelt. So kann zum Beispiel ein Verwalter für die Eigentümergemeinschaft bestellt werden. Dieser kümmert sich um alle Anliegen, die das gesamte Anwesen betreffen. Er kann Gärtner und/oder Hausmeister bestellen und legt die monatlichen Zahlungen fest, die von den einzelnen Eigentümern zu leisten sind. Auf sogenannten Wohnungseigentümerversammlungen wird festgelegt, wie bestimmte Punkte in der Zukunft behandelt werden sollen. Es ist klar, dass es vor allen Dingen bei vielen Miteigentümern, immer wieder zu Unstimmigkeiten oder Differenzen kommen kann. Es kann auch sein, dass Teile der Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter unzufrieden sind. Wenn man keine Einigkeit erzielen kann, muss eine Angelegenheit gerichtlich geregelt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz ist für den Laien nicht so gut zu überblicken. Daher ist es besser, wenn Sie sich juristischen Beistand holen, sofern eine Sache nicht geklärt werden kann. Der richtige Ansprechpartner in dem Fall ist der Anwalt WEG Recht
Was macht ein Anwalt im Bereich des Wohnungseigentumsrechts für mich?
Es handelt sich hier um einen Fachanwalt, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Daher kann man sagen, dass er Ihnen bei jedem Problem in dem Bereich helfen kann. Der Anwalt WEG Recht, wie beispielsweise Dietmar G. Frei, kann zunächst beratend tätig sein. Das bedeutet, dass er Ihnen wichtige Tipps und Hinweise gibt und Sie in rechtlicher Hinsicht aufklärt. Eventuell wissen Sie dann schon, wie Sie sich in der Zukunft verhalten müssen. Sollte eine reine Beratung nicht ausreichen, kann der Anwalt auch weitere Schritte für Sie unternehmen. Er wird zum Beispiel die Gegenseite anschreiben. Hierbei kann er ein Tun oder Unterlassen verlangen. In manchen Fällen gelingt es auch, dass man einen außergerichtlichen Vergleich schließt. Sollten diese Bemühungen keinen Erfolg haben, wird Sie der Anwalt auch in einer Wohnungseigentumsangelegenheit vor Gericht vertreten. Sie können sicher sein, dass Sie dann in einem WEG-Verfahren einen kompetenten Fachmann an Ihrer Seite haben. So können Sie rechtliche Probleme klären und kommen auf jeden Fall zu Ihrem Recht. Als Laie wüssten Sie in vielen Fällen nicht, wie Sie sich verhalten sollen. Anwaltliche Hilfe sollten Sie deshalb bei Problemen immer in Anspruch nehmen.
Erkundigen Sie sich bei der Rechtsschutzversicherung, ob diese Ihre Kosten in einer WEG-Sache übernimmt. Fragen Sie den Anwalt vorher, welche Kosten etwa entstehen können. Dann haben Sie einen guten Überblick.