Die ausgebaute Infrastruktur erfordert ein ordentliches Verkehrswesen. Um dieses System zu regeln, wurde das Verkehrsrecht eingeführt. Als Verkehr werden die Ortsveränderungen verstanden, die von Personen vollzogen werden. Gleiches gilt für die zielgerichtete Bewegung von Gütern. Dieses Recht setzt sich aus den Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Weitere Teilbereiche des allgemeinen Verkehrsrechts sind das Luftfahrts-, das Eisenbahn- und Seeschifffahrtsrecht.
Der grenzüberschreitende und internationale Verkehr macht zusätzliche Abkommen zwischen den betroffenen Staaten erforderlich. Hierbei werden europäische Regelungen im Rahmen des Verkehrsrechts in nationale Bestimmungen transformiert. Auf diese Weise reduzierten die Staaten die Zollprüfungen auf ein Minimum.
Fluglinien bedürfen einer Verkehrszulassung. Auch hier findet neben dem internationalen das nationale Recht Anwendung. Von Bedeutung ist die Haftung, die der Luftfrachtführer übernehmen muss. Zum ersten betrifft diese die Schädigung von Personen, die er in seinem Flugzeug befördert. Nehmen die Passagiere Gepäck mit auf die Reise, dann besteht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes. Für beide Risiken kommt der Transporteur auf. Wird die Beförderungsfrist überschritten, dann ist er ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Über das Eisenbahnrecht regelt der Staat den Bau und Betrieb von Schienenwegen- und Fahrzeugen. Wie auf den anderen einschlägigen Rechtsgebieten wird zunehmend auf das europäische Recht abgestellt. Es geht neben nationalen Regelungen in die Gesetzgebung ein.
Zu diesem Rechtsbereich zählt auch die Fahrzeug-Zulassungsordnung. Sie bezieht sich auf die Zulassung von Fahrzeugen. Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn das gewählte Auto bei der Kfz-Haftpflichtversicherung angemeldet worden ist. Während der Anmeldung wird das betreffende KFZ-Kennzeichen zugeteilt. Spezielle Wünsche können berücksichtigt werden. Für die Gewährung ist jedoch eine zusätzliche Abgabe notwendig. Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen. Im ersten geht es um den Fahrzeugschein. Ihn muss der Fahrer jederzeit mit sich führen, um sich als ordnungsgemäßer Fahrzeugführer zu legitimieren. Teil zwei beschäftigt sich mit dem Fahrzeugbrief. Mit ihm ist das Eigentum am angemeldeten Automobil verbunden. Deshalb sollte er niemals im Fahrzeug mitgeführt werden. Beide Papiere stellt die entsprechende Behörde aus.
Die Fahrerlaubnis selbst ist für jeden Fahrzeugtyp mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden. In der Regel wird sie für die ersten zwei Jahre zur Probe ausgestellt. Verstößt der Fahrer in dieser Zeit gegen die Vorschriften, muss er mit verstärkten Sanktionen rechnen, die bis zum Einzug der Erlaubnis führen.
Problematisch sind Verkehrsverstöße, die zum Einzug der Fahrerlaubnis, zu Geld- und Freiheitsstrafen führen können. In einem solchen Fall lohnt sich die Bestellung eines Anwalts für Verkehrsrecht. Er darf die von der Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeiteten Unterlagen einsehen. Im Anschluss unterrichtet er seinen Mandanten. Da dieses Recht sehr komplex ist und viele alternative Lösungsansätze erlaubt, kann der Betroffene ohne ausreichende juristische Ausbildung seine Verteidigung nur bedingt organisieren. Liegt neben einem Sach- auch ein Personenschaden vor, übernimmt die Staatsanwaltschaft. Spätestens jetzt sollte ein Rechtsanwalt eingebunden werden.
Besonderheiten im Verkehrsrecht
Mario Hart
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