Ein Fachanwalt für Familienrecht kann bei einer Vielzahl von familienrechtlichen Fragen oder Streitigkeiten ein adäquater Ansprechpartner sein. Die Themenbereiche reichen vom Ehevertrag über eine Scheidung bis hin zu Unterhaltsfragen. Einen entsprechenden Fachanwalt, welcher im besten Fall auch über eine langjährige Berufserfahrung verfügt, findet man relativ schnell über das Internet.
Ein elementarer Punkt – die Scheidung
Eine Scheidung kann weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich bringen; deswegen ist hier die Hinzuziehung eines Fachanwalts sicher sinnvoll. Bei einer Scheidung besteht Anwaltszwang, die Scheidung kann vor Gericht also nur mithilfe eines Anwalts eingereicht werden. Bevor eine Scheidung letztendlich bei Gericht eingereicht wird, kann der Fachanwalt schon im Vorfeld beratend zur Seite stehen und auf die jeweiligen Konsequenzen hinweisen. Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang sind beispielsweise der Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und nacheheliche Unterhaltsansprüche.
Scheidungsfolgenvereinbarung oder Ehevertrag
Ein Fachanwalt für Familienrecht kann aber auch schon hinzugezogen werden, bevor es zu einem Bruch in der Beziehung kommt. Vor einer Heirat ist der Ehevertrag in vielen Fällen eine sinnvolle Option. Insbesondere, wenn viel Vermögen in die Ehe fließt. Ohne entsprechenden Ehevertrag können Immobilien oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in den Zugewinnausgleich mit einbezogen werden. Auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber gemeinsamen Kindern können in einem Ehevertrag geregelt werden. Nacheheliche Rechtsverhältnisse können auch mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Wenn sich beide Partner auf einen Lösungsweg geeinigt haben, kann dieser einvernehmlich beschlossen werden.
Komplexe Probleme beim internationalen Scheidungsrecht
Auch das internationale Scheidungsrecht wird immer bedeutsamer, da die Zahl der binationalen Ehen stets zunimmt. Oft ergeben sich komplexe Fragestellungen. Welches Scheidungsrecht findet im jeweiligen Fall Anwendung? Wie wird das Sorge- und Umgangsrecht betreffend die gemeinsamen Kinder geregelt?
Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt
Ein weiterer elementarer Punkt ist das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder. Zunächst muss geklärt werden, welcher Elternteil das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhält oder ob es von beiden Seiten ausgeübt wird. Probleme entstehen häufig auch beim Umgangsrecht. Grundsätzlich steht jedem Elternteil zu, sein eigenes Kind regelmäßig zu sehen – unabhängig vom Sorgerecht. Ein Fachanwalt für Familienrecht, beispielsweise Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga, kann in diesem komplexen Bereich bei Schwierigkeiten eine große Hilfe sein. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft sämtliche Fragen bezüglich Unterhalt. Hier unterteilt man hauptsächlich zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt wird nochmals zwischen Familienunterhalt (während des Zusammenlebens) und Trennungsunterhalt (nach der Trennung) unterschieden. Insbesondere beim Trennungsunterhalt können Probleme auftreten, wenn beispielsweise der Unterhaltspflichtige den gesetzlichen Zahlungen nicht nachkommt. Ein Fachanwalt kann hier die Rechte seines Mandanten schnell und effizient durchsetzen. Auch nach der Scheidung besteht der Anspruch auf Unterhalt noch, man spricht dann vom nachehelichen Unterhalt. Die Zahlung des Kindesunterhalts ist klar gegliedert in der Düsseldorfer Tabelle, die für den Zahlungspflichtigen bindend ist.
Fachanwalt für Familienrecht – adäquate Beratung in vielen Bereichen
Mario Hart
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