Auf dem Markt gibt es viele Bauunternehmer, mit denen man sein Eigenheim planen und bauen kann. Viele beschäftigen freiberufliche Architekten. Besonders wichtig ist der Bauvertrag. Von den ihn ihm dokumentierten Rechten und Pflichten hängt der ganze Bau ab. Deshalb sollte man den Bauvertrag prüfen lassen, bevor man ihn abschließt. Hier ist der Fachanwalt für Baurecht wie Werner Schmiemann Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Alternativ kommen vereidigte unabhängige Gutachter in Betracht, die sich sowohl in allen Fragen der Gewerke als auch in den rechtlichen Bestimmungen auskennen. Genauso wichtig ist die richtige Vorbereitung auf die Vertragsverhandlung. Wer sicher gehen will, sollte auch in den Bauherren-Schutzbund eintreten. Dieser verfügt über wertvolle Wirtschaftsauskünfte. Er kann auch ermitteln, ob das Bauunternehmen seriös ist, wirtschaftliche Probleme hat oder kurz vor der Insolvenz steht.
Als erstes muss der Vertragsgegenstand eindeutig definiert werden. Außerdem sind die Vertragsunterlagen vollständig und transparent zu übergeben. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören dazu.
Bevor der Bauvertrag abgeschlossen wird, muss der Bauherr die ausführliche Baubeschreibung erhalten. Diese darf er im Anschluss durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Macht der Bauunternehmer an dieser Stelle Druck, sollte sich der Vertragspartner zurückziehen.
Wer den Bauvertrag prüfen möchte, sollte darin die groben Eckdaten des geplanten Gebäudes finden. Dazu gehört ferner der Leistungsumfang. Dieser umfasst die Planungsleistungen, die Grundstücks- und alle Erschließungsarbeiten. Auch die Energie- und Schallschutzmaßnahmen werden in die Papiere aufgenommen.
Ein Bauvertrag hat alle verbindlichen Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt zu enthalten. Hierbei werden alle Bauleistungen sowie die Dauer der jeweiligen Baumaßnahmen erfasst. Der Bau kann erst nach dem Ende des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Umso früher mit dem Bau begonnen wird, desto eher kann der Einzugstermin definiert werden.
Gleichzeitig achtet der Kunde auf eine ausreichende Preissicherheit. Damit verhindert er nachträgliche Vertragsänderungen, die Mehrkosten verursachen. Sonderwünsche werden zuvor besprochen und müssen vor der Ausführung vom Bauherrn abgezeichnet werden. Viele Auftraggeber setzen auf die Pauschalpreise.
Einige Bauunternehmen verstecken Ausschlüsse in ihren Bauverträgen. Hierzu gehören die Kosten, die im ersten Augenblick nicht auffallen, sich jedoch bemerkbar machen, wenn jemanden den Bauvertrag prüfen möchte. Wichtige Ansatzpunkte sind die notwendigen Versicherungen oder die Strom- und Wasserversorgung der Baustelle.
Bevor der Bauherr seine erste Zahlung leistet, muss der Bauunternehmer eine fünfzigprozentige Sicherheit stellen. Wird diese Leistung nicht gewährt, dann darf der Auftraggeber fünf Prozent von der verlangten Vergütung abziehen. Aus diesem Grund sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritten üblich. Diese müssen jedoch auch stattgefunden haben. Der zuständige Gutachter hat deshalb die Verhältnismäßigkeit zwischen Raten- und Teilleistungen zu beurteilen.
Was passiert, wenn die Bauzeit signifikant überschritten wird?
Hat der Bauherr seine Wohnung bereits gekündigt, muss er seine Möbel einlagern und in ein Hotel ziehen. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu, der im Bauvertrag aufzunehmen ist.
Wie man einen Bauvertrag prüfen kann
Mario Hart
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