Es passiert häufig: Paare trennen sich und möchten die Scheidung. Sind dann Kinder in Mitleidenschaft gezogen, kann es schwierig werden. Hier kann es hilfreich sein, einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten.
Der Ausbildungsweg
Nach dem höheren Schulabschluss folgt ein Jurastudium, das mit dem 2. Staatsexamen beendet wird. Um die Weiterbildung als Fachanwalt Familienrecht erfolgreich abzuschließen, ist eine Prüfung vor einer Rechtsanwaltskammer abzulegen. Dazu muss ein Antragsteller bestimmte Kenntnisse nachweisen.
Theoretische Kenntnisse
Der angehende Anwalt für Familienrecht hat einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang von Minimum 120 Zeitstunden vorzulegen.
Praktische Kenntnisse
Der Anwärter muss eine dreijährige Zulassung innerhalb der vergangenen sechs Jahre in einer Kanzlei nachweisen. Darüber hinaus 120 weisungsfrei bearbeitete Fälle, von denen 60 Gerichtsverfahren sein müssen.
Sind alle Kriterien erfüllt, erteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer dem Juristen die Erlaubnis, sich Fachanwalt für Familienrecht nennen zu dürfen.
Fachbereiche und Kenntnisse
Der Anwalt für Familienrecht muss sich in vielen Bereichen auskennen. Es gehören Kenntnisse im Ehe-, Kindschaftsrecht oder internationales Privatrecht dazu. Immer wichtiger wird das Familienrecht bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Es regelt zudem die Verwandtschaftsverhältnisse von Personen sowie die Betreuung, Pflegschaft und Adoption.
Die besondere Rolle des Anwalts
Eine Heirat kann ausschließlich wirksam werden, wenn beide Partner geschäftsfähig sind. Sie kann nur auf einem Standesamt geschlossen werden. Generell leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, die einzelnen Vermögenswerte beider Eheleute bleiben nach der Eheschließung getrennt. Bei gemeinsam erworbenen Hausrat oder einem gemeinschaftlichen Konto ist es Eigentum beider Ehepartner.
Wenn eine Ehe scheitert und sie geschieden werden soll, erfordert das Familienrecht eine einjährige räumliche Trennung der Eheleute. Während dieser Zeit kann der schlechter gestellte Partner einen Trennungsunterhalt verlangen. Das ist z. B. der Fall bei der Kindererziehung und dadurch fehlendem Einkommen. Nach der rechtswirksamen Scheidung besteht kein Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt.
Ist eine Trennung rechtskräftig, kann eine Seite Unterhalt fordern, etwa bei Kindererziehung. Unterhaltszahlungen können auch dann fällig werden, wenn die Person aus bestimmten Gründen nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann oder krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Durch eine Scheidungsvereinbarung kann ein Anwalt für Familienrecht helfen, Benachteiligungen zu vermeiden.
Streitigkeiten über die Höhe des monatlichen Unterhalts oder einen Zugewinnausgleich werden so im Vorfeld geregelt. Das Familienrecht berücksichtigt bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages immer den Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen. Es ist die Summe, die einer Person für den eigenen Lebensunterhalt per gesetzt zusteht.
Gibt es Kinder aus dieser Ehe, sind nach einer Scheidung Regeln bezüglich der Höhe des Kindesunterhalts, Umgangsrechts und zum Sorgerecht zu treffen. Bei Nachwuchs aus nicht ehelichen Beziehungen hat die Mutter das alleinige Sorgerecht bei einer Trennung. Der Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, das ihm gemäß Familienrecht zusteht.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Dr. Laumann, Konermann und Kollegen Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare.