Leider machen sich zu wenige Menschen zu Lebzeiten Gedanken über ihr Erbe. Das führt in vielen Familien nach dem Ableben des Erblassers zu Streitigkeiten um den Nachlass. Zwar regelt das Gesetz im Rahmen des Erbrechts, wie der Nachlass verteilt wird. Jedoch bestimmt das Gesetz nur, zu welchen prozentualen Anteilen das Vermögen einer Person zu verteilen ist. Demnach ist gesetzlich zwar geregelt, wer welche Anteile des Erbes erhalten wird, es ist aber nicht geklärt, wie einzelne Gegenstände, Immobilien oder sonstige Wertsachen aufzuteilen sind. Das ist der Ansatzpunkt, der oftmals Streit verursacht. Dem kann der Erblasser vorbeugen, indem er seinen Nachlass mittels eines Testaments regelt. Im Testament kann er nicht nur selbst bestimmen, wem nach seinem Tod Vermögen zukommen soll, er kann im Rahmen eines Vermächtnisses auch bestimmen, wem einzelne Gegenstände aus der Erbmasse zukommen sollen.
Bezüglich des Inhalts ist der Erblasser frei in seiner Entscheidung, wem das Erbe zukommen soll. Beachtet werden sollte nur, dass den gesetzlichen Erben in jedem Fall ein Pflichtteil zusteht. Ansonsten können auch Personen als Erben eingesetzt werden, die nicht zur Familie gehören und die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge keine Berücksichtigung erfahren hätten. Ist eine Person also nicht mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden, ist zwingend ein Testament aufzusetzen. Bei der Erstellung und bezüglich verschiedener Fragen, die den Inhalt betreffen, berät der Anwalt für Erbrecht. Ein Testament muss zahlreiche Anforderungen erfüllen, die später von Gerichten im Falle von Streitigkeiten streng kontrolliert werden. Dazu gehören beispielsweise strenge Anforderungen an die Form. Damit diese eingehalten werden, sollte ein Testament nie in Eigenregie, sondern immer unter Mitarbeit eines Anwalts für Erbrecht erstellt werden. Damit ist sichergestellt, dass alle Formerfordernisse erfüllt sind und das Testament vor Gericht Rechtsgültigkeit besitzt.
Entscheidend ist weiterhin, dass das Testament nach dem Tod des Erstellers den Erben zugänglich ist. Deshalb sollten verschiedene Personen darüber informiert werden, dass ein Testament existiert. Wer sichergehen möchte, kann das Testament einerseits notariell beglaubigen lassen, damit die Echtheit bestätigt ist. Weiterhin kann das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Im Falle des Ablebens des Erblassers wird das Testament den Erben zugestellt. Somit ist sichergestellt, dass der letzte Wille Beachtung findet. Zudem verhindert man damit, dass Manipulationen vorgenommen werden oder ein Testament vernichtet wird, bevor alle Erben davon Kenntnis erlangen konnten. Zuletzt sollte noch eine neutrale Person im Testament als Testamentsvollstrecker bestimmt werden. Diese Person, die im Idealfall nicht zu den berücksichtigten Erben gehört, ist dafür verantwortlich, dass alle im Testament geregelten Punkte ausgeführt werden. Die Person kann selbstverständlich ebenfalls ein Anwalt für Erbrecht wie von Rechtsanwälte Laß · Stein · Gethmann sein.
Gemeinsam mit dem Anwalt für Erbrecht Vorkehrungen treffen
Mario Hart
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