Der Anwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen Belangen des Arbeitsrechts. Er kann für einzelne Arbeitnehmern tätig sein, aber auch für Arbeitgeber oder Betriebsräte.
Der akademische Weg
Vor dem Fachanwalt muss das Studium der Rechtswissenschaften oder Jura erfolgreich beendet werden.
Nach dem absolvierten Grundstudium kommt die erste Prüfung das Erste Staatsexamen. Dann schließt sich ein zweijähriges Referendariat an.
Während dieser Zeit sammelt der Anwärter praxis- und prozessbezogenes Fachwissen bei Anwälten oder an Gerichten. Nach Ablauf der Praxisphase kommt das zweite Staatsexamen.
Ein Rechtsanwalt, der sich spezialisieren will, beantragt das bei einer Anwaltskammer. Voraussetzung dafür ist eine dreijährige Zulassung und er muss in den zurückliegenden sechs Jahren in seinem Fachgebiet tätig gewesen sein.
Mögliche Aufgaben
Der Anwalt für Arbeitsrecht hat es mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Problemen zu tun. Immer wiederkehrend sind die Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es kann bei der Bewerbung anfangen und über eine Abmahnung bis zur Kündigung gehen. Mit diesem umfangreichen Rechtsbereich müssen sich die Fachanwälte beschäftigen.
Die auftretenden Streitigkeiten können entweder außergerichtlich beigelegt werden oder bei verhärteten Fronten auch vor einem Arbeitsgericht landen. In beiden Fällen vertritt der Anwalt seinen Mandanten. Er versucht einerseits die berechtigten Ansprüche seines Kunden durchzusetzen, andererseits bei einem unguten Ausgang den Schaden gering zu halten.
Zugenommen haben in den vergangenen Jahren Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Richtigkeit und Gültigkeit von Arbeitsverträgen. Hier kann er die Verträge auf bestimmte inhaltliche Klauseln und deren Wirksamkeit prüfen. Falls er der Meinung ist, dass sie unwirksam sind, kann er auch eine Klage anstreben.
Ein anderes Beispiel, in denen Menschen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, ist bei ausbleibenden Lohnzahlungen. Wenn die Löhne ohne Angabe von Gründen ausbleiben, kann er die Ansprüche seiner Klienten einklagen.
Kontrollieren kann ein Anwalt, ob den Arbeitnehmern die ihnen zustehenden Zusatzleistungen korrekt ausgezahlt wurden. Bestimmten Berufsgruppen wie Bergleuten oder Polizisten stehen Erschwerniszulagen zu. Hier kann er überprüfen, ob diese Sonderzahlungen in der richtigen Höhe im Arbeitsvertrag aufgeführt sind.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät auch zum Thema Kündigung. Das betrifft selten die reguläre Freisetzung unter Einhaltung der entsprechenden Fristen. Eher das außerplanmäßige Ausscheiden durch eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag.
Unterliegen bestimmte Personen einem Kündigungsschutz, kann der Fachanwalt gegen diese Maßnahme eines Arbeitgebers arbeitsrechtliche Schritte einleiten und sie vor einem Arbeitsgericht vertreten.
Betriebsräte kann der Anwalt für Arbeitsrecht dabei unterstützen, konkrete innerbetriebliche Forderungen durchzusetzen. Es gibt beispielsweise heute immer noch Betriebseigentümer, die sich strikt gegen die Einführung eines Betriebsrates stellen. In solchen Fällen ist das Einschalten eines Anwalts sinnvoll.
Arbeitgeber kann ein Arbeitsrechtsanwalt genauso als Mandaten haben. Gerade kleinere Firmen leisten sich aus Kostengründen keine eigene Rechtsabteilung und da können sie in bestimmten Fällen auch Hilfe gebrauchen.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Bürogemeinschaft der Anwaltskanzlei und Notariat Dudeck & Dudeck GbR und Rechtsanwälte Meyer-Arndt, Heuser und Willenbockel GbR, nachgelesen werden.