Der Ehevertrag – Eine unabdingbare Einigung

Eine standesamtliche Eheschließung ist ein aufregendes Ereignis und ein neues Kapitel im Leben. Dieser großartige emotionale Moment rückt immer näher und obgleich mit Schmetterlingen im Bauch oder rosaroter Brille sollte ein wesentlicher Aspekt nicht vergessen werden. Was ist, wenn man nicht mehr auf Wolke sieben schwebt und es anfängt, in der Ehe zu kriseln? Im Hinblick auf die durch die Eheschließung eingetretenen Veränderungen und deren Folgen kann durchaus ein Ehevertrag beim Notar geschlossen werden. Dieses amtliche Dokument ist der Eheschließungsakte beizufügen und es legt die gegenseitigen Vereinbarungen für die Verwaltung des persönlichen und gemeinsam erworbenen Vermögens während der Dauer der Ehe fest. Infolgedessen ist es essenziell, sich die Frage nach der Notwendigkeit einer schriftlichen Einigung zu stellen. Angenommen, es verpflichtet sich einer der zukünftigen Ehepartner, ein Unternehmen zu gründen. Ein Ehevertrag kann effektiv sein, um den Ehegatten im Falle einer persönlichen Verschuldung des Firmengründers abzusichern. Auch das vor der Ehe erworbene Erbe ist ausschlaggebend.

Das künftige Ehepaar vereinbart gemeinsam, es der Ehegattengemeinschaft zu unterstellen oder es wissentlich zu trennen. Wird solch ein notarielles Übereinkommen nicht berücksichtigt, sollte dennoch folglich beachtet werden, dass die Ehegatten auf das Recht verzichten, ihr vor der Ehe erworbenes Vermögen persönlich zu behalten, und erklären sich bereit, ihr gesamtes Eigentum zusammenzulegen. Der Nachteil dieser Regelung besteht darin, dass sich die von einem der Ehegatten eingegangenen Schulden auch auf den zweiten beziehen, aber diese Regelung bleibt insbesondere zum Zeitpunkt des Erbfalls vorteilhaft, da rechtlich das Erbe vollständig auf den letzten Lebenden zurückfällt. Auch alle während der Ehe erworbenen oder entstandenen Vermögensgegenstände, Anteile und Gesellschaftsanteile sowie die Einkünfte der Ehegatten gehen in die Gemeinschaft ein neben dem beweglichen Vermögen der Ehegatten vor der Eheschließung sowie dem durch Erbschaft erworbenen Vermögen, Schenkung oder Testament während der Dauer der Ehe. Aufgrund der Vertragsfreiheit können jederzeit Änderungen oder Ergänzungen in der notariellen Einigung vorgenommen werden.

Wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, kann eine Scheidung weitgehend schneller und kostengünstiger erfolgen. Gewiss spekuliert keiner vor der Eheschließung darüber, dass dieses Bündnis eines Tages scheitern wird. Prinzipiell ist ein Ehevertrag ein fairer Beschluss, der gravierende Konflikte bei einer eventuellen Scheidung verhindert und den jeweiligen Partner absichert. Im Grunde genommen kann keiner vorhersagen, was in der Zukunft geschehen wird und daher bestärkt beziehungsweise erleichtert dieses Übereinkommen beide Parteien der Ehe. Der Ehevertrag kann auch nach der Vermählung geschlossen werden und ist so lange gültig, bis die Ehe endet, sei es durch den Tod eines Ehepartners oder durch die Scheidung. Schlussendlich sollten vor dem Gang zum Traualtar die persönlichen Ansprüche geklärt werden, um im Falle einer Trennung einen fatalen Rosenkrieg zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Thema Ehevertrag finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Doris Kahle  Rechtsanwältin.



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Gesetze bestimmen unser Leben Freiheit ist wichtig, jedoch braucht die Freiheit Regeln. Wer sich in unserer Gesellschaft bewegt, muss sich an bestimmte Gesetze halten, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Mit meinem Blog möchte ich genau hier ansetzen und aufzeigen, welche wichtigen Gesetze es zu beachten gilt. Hierbei interessieren mich besonders die Gesetze aus den Bereichen Familie und Mietrecht. Schau dich einfach mal ausgiebig um. Ich bin mir sicher, du findest wertvolle Tipps und Tricks für deinen Alltag. Bei meinen Beiträgen lege ich stets besonders großen Wert auf Aktualität. Ich bin bemüht mindestens alle drei bis vier Tage einen neuen Beitrag zu veröffentlichen, welcher sich auf ein aktuelles Thema bezieht.

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