Spätestens kurz nach Eintritt des Todes einer Person muss sich der Rest einer Familie neu sortieren. Ob sie will oder nicht. Auf einmal gibt es viele Fragen, auf die kaum jemand eine Antwort weiß. Gibt es ein Testament und wo ist es in welcher Form hinterlegt? Wer ist überhaupt erbberechtigt und in welchem Umfang? Fragen über Fragen und vollkommen neue Konstellationen innerhalb einer Familie führen nicht selten zu Spannungen, die oft im totalen Streit enden. Zurück bleiben zerstrittene Familienmitglieder, die alle versuchen, einen möglichst großen Teil vom Erbe zu erhaschen.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann die Sachlage analysieren und Licht in dunkle Familiengeheimnisse bringen. Er kann klären und erklären, wem tatsächlich ein Erbteil zusteht und wie dieser aussehen würde. Dabei gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge, sofern keine weiteren Testamente oder andere Verfügungen vorliegen. Doch selbst wenn ein oder mehrere Testamente hinterlegt sein sollten, kann es kompliziert werden. Hierbei kommt es auf den genauen Inhalt an, gerade wenn sich die Testamente ähnlich zueinander verhalten, hilft eine Sortierung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
Grundsätzlich gilt immer das letzte Dokument, das der Erblassende seinen Angehörigen hinterlässt. Sie sind nun dafür verantwortlich, den letzten Wunsch bzw. den letzten Willen des Verstorbenen in die Tat umzusetzen. Und zwar genauso, wie es gewünscht wurde. Dabei geht es längst nicht nur um die Verteilung des Vermögens. Natürlich wird von allen Beteiligten erst einmal auf das Geld geblickt. Kompliziert kann es werden, wenn neben dem Vermögen noch andere Sachwerte wie zum Beispiel Immobilien zum Tragen kommen. Diese kann man schließlich nicht wirklich (auf-)teilen.
Das ausgeschlagene Erbe
Das Ausschlagen eines Erbes ist möglich. Vor allem, wenn der Verstorbene Schulden angehäuft hat, möchte diese natürlich kaum jemand übernehmen. Denn mit der Annahme eines Erbes sind nicht nur gewisse Rechte, sondern auch alle Verpflichtungen verbunden. Der Erbe ist dann also auch für die Schulden verantwortlich. Umso wichtiger ist es für die Erbengemeinschaft, sich vorab schon mal einen gewissen Überblick über die möglichen Verhältnisse des Verstorbenen zu verschaffen. Dies ist gar nicht so einfach, zumindest muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt einen Einblick gewährt zu bekommen. Dazu gehört unter anderem auch die Beantragung eines sogenannten Erbscheines. Nur dieser berechtigt dazu, sich näher mit den Werten einer Erbschaft beschäftigen zu können.
Alles in allem können die Angelegenheiten bei einer Erbschaft mitunter hochkomplex sein. Zudem sind die meisten Menschen kurz nach dem Tod eines geliebten Menschen zunächst mit sich und ihrer Trauer beschäftigt. Da bleibt kaum der Raum für den notwendigen Papierkram, ohne den es jedoch nicht geht. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft Licht in dunkle Tage zu bringen.
Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Rechtsanwalt Wolfgang Nicklas finden.